Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt
Vorwort
Sport und Freizeit haben für die meisten Kinder und Jugendlichen in Deutschland eine große Bedeutung. Die Aktivitäten orientieren sich in der Regel an ihren Interessen und Talenten und finden überwiegend in Zeiten und Räumen außerhalb von Schule und Ausbildung statt.
Sportvereine als Teil der Gesellschaft sind jedoch nicht automatisch vor sexualisierter Gewalt geschützt. Umso wichtiger ist es, potenziellen Täterinnen und Tätern zu verdeutlichen, dass die Mitglieder des Reit- und Fahrvereins Reken aufmerksam sind und genau hinschauen.
Für den Reit- und Fahrverein Reken als freiwillig aufgesuchte Sportstätte ist es von zentraler Bedeutung, einen sicheren Raum für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist schließlich eine Aufgabe, die uns alle betrifft.
Die Mitglieder des Vereins sind sich bewusst, dass durch die freiwillige Teilnahme ein besonderes Vertrauensverhältnis entsteht. Dieses bietet die Chance, Kinder und Jugendliche zu stärken und zu unterstützen. Daraus ergeben sich für den Verein im Hinblick auf sexualisierte Gewalt zwei zentrale Aufgaben:
- Prävention, um nicht selbst zum Tatort zu werden, sowie ein aktives Einschreiten bei Gefährdungssituationen im Verein.
- Unterstützung und Hilfe für Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind.
Der Reit- und Fahrverein Reken und seine Mitglieder setzen sich für den Schutz aller Kinder und Jugendlichen ein – unabhängig von Geschlecht, Religion, sozialer oder kultureller Herkunft, einer möglichen Behinderung oder einer Vereinsmitgliedschaft.
Im Rahmen des Kinderschutzes gilt, dass alle Beschwerden ernst genommen werden. Maßgeblich für die Bewertung einer Grenzüberschreitung ist das Empfinden der betroffenen Person, denn individuelle Grenzen müssen in jedem Fall gewahrt werden.
Sowohl verbale Belästigungen als auch körperliche Übergriffe werden nicht toleriert. Das Schutzkonzept des Reit- und Fahrvereins Reken wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung vorgestellt. Darüber hinaus ist es in den Vereinsräumen ausgehängt und digital verfügbar, sodass es für alle Mitglieder jederzeit zugänglich ist.
Definition: Grenzverletzung vs. Sexuelle Übergriffe
Der Reit- und Fahrverein Reken duldet weder Grenzverletzungen noch sexuelle Übergriffe. Dennoch ist eine Abgrenzung notwendig, um angemessen reagieren zu können.
Grenzverletzungen sind Verhaltensweisen, die die persönlichen oder körperlichen Grenzen von Kindern, Jugendlichen oder anderen Personen überschreiten – häufig ohne böse Absicht. Sie entstehen oft durch Unachtsamkeit, mangelndes Wissen oder ein unangemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis. Auch wohlmeinendes Verhalten kann zur Grenzverletzung werden, wenn es von der betroffenen Person als unangenehm empfunden wird.
Ein im Vereinsalltag relevantes Beispiel dafür ist eine ungefragte und unerwünschte Berührung, wie etwa beim Anpassen der Steigbügellänge.
Ein sexueller Übergriff ist eine absichtliche, sexuell motivierte Handlung, die die persönlichen oder körperlichen Grenzen eines anderen Menschen verletzt. Er kann mit oder ohne Körperkontakt erfolgen und reicht von verbalen Belästigungen bis zu körperlichen Übergriffen.
Sexuelle Übergriffe sind in der Regel strafrechtlich relevant und erfordern eine klare und konsequente Reaktion. Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe unterscheiden sich demnach insbesondere in Bezug auf Absicht, Schwere und rechtliche Relevanz. Während Grenzverletzungen oft unbeabsichtigt geschehen und durch Aufklärung und Gespräche aufgearbeitet werden können, handelt es sich bei sexuellen Übergriffen um gezielte Grenzüberschreitungen mit sexueller Motivation. Sowohl Grenzverletzungen als auch sexuelle Übergriffe können verbaler Natur sein.
Unser Reitverein duldet weder Grenzverletzungen noch sexuelle Übergriffe. Wir schaffen eine Kultur der Achtsamkeit und des respektvollen Miteinanders. Alle Mitglieder und Mitarbeitenden sind verpflichtet, persönliche Grenzen zu achten und Grenzverletzungen frühzeitig zu reflektieren. Bei Hinweisen auf sexuelle Übergriffe gibt es klare Meldewege und Interventionspläne.
Prävention vor sexualisierter Gewalt am Reit- und Fahrverein Reken
Für eine wirksame Prävention sexualisierter Gewalt ist die Überprüfung von Personen, die in engem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, von zentraler Bedeutung. Auf diese Weise kann der Verein sicherstellen, dass sich Kinder und Jugendliche in einem geschützten Umfeld bewegen.
Darüber hinaus ist eine umfassende Sensibilisierung aller Beteiligten erforderlich, damit Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt frühzeitig erkannt, klar benannt und konsequent unterbunden werden können. Fortbildungen sowie Maßnahmen zur Sichtbarkeit und Verbreitung des Schutzkonzepts leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.
Im Folgenden werden daher die zentralen Bausteine – das erweiterte Führungszeugnis, Fortbildungen sowie Maßnahmen zur Sichtbarkeit des Schutzkonzepts – näher erläutert. Ergänzend wird die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an der Prävention sexualisierter Gewalt dargestellt.
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis ist ein zentrales Instrument des präventiven Kinderschutzes. Es dient dazu, einschlägige Vorstrafen – insbesondere im Bereich von Sexualstraftaten sowie Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass entsprechend vorbelastete Personen im Kinder- und Jugendbereich tätig werden.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 72a SGB VIII, der im Rahmen von Schutzvereinbarungen zwischen Jugendämtern und freien Trägern Anwendung findet. Auch Vereine, die regelmäßig mit Minderjährigen arbeiten, sind angehalten, vergleichbare Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Im Unterschied zum einfachen Führungszeugnis enthält das erweiterte Führungszeugnis auch Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte, etwa sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, den Besitz oder die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sowie bestimmte Körperverletzungs- und Freiheitsdelikte im Zusammenhang mit Minderjährigen.
Personenkreis mit Nachweispflicht
Im Reit- und Fahrverein Reken sind alle Personen verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, die regelmäßig, planbar und in verantwortlicher Funktion mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Dazu zählen insbesondere:
- Trainierende und Übungsleitende
- Betreuende von Ferienfreizeiten, Reitlagern oder Turnieren
- Verantwortliche für die Jugendarbeit
- Reitlehrkräfte
- Ehrenamtlich Tätige mit engem Kontakt zu Minderjährigen (z. B. Helfende in der Reitschule)
Als Faustregel gilt: Wer wiederholt, eigenverantwortlich oder über einen längeren Zeitraum mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt steht, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses abgesehen werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
- es sich um eine einmalige ehrenamtliche Tätigkeit handelt,
- ein kurzfristiger Einsatz erfolgt und die rechtzeitige Vorlage eines Führungszeugnisses vor Beginn nicht möglich oder sehr unwahrscheinlich ist,
- eine besondere Ausnahmesituation vorliegt,
- die Person bereits in einem Beschäftigungsverhältnis steht, in dem nachweislich ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist (z. B. Lehrkräfte oder Beschäftigte in Einrichtungen der Behindertenhilfe).
Trainierende im Rahmen von Lehrgängen sowie externe Unterrichtende sind nur bei regelmäßigem Einsatz zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet.
Gehen Hinweise auf mögliche Grenzüberschreitungen oder sexuelle Übergriffe ein, wird eine erneute Beauftragung externer Unterrichtender bis zur Klärung des Sachverhalts ausgesetzt.
Einsichtnahme
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erfolgt durch eine benannte Schutzbeauftragte oder ein Mitglied des Vereinsvorstands. Das Führungszeugnis wird weder kopiert noch archiviert, sondern ausschließlich eingesehen. Die Einsichtnahme wird in einem Prüfprotokoll mit Datum und Unterschrift dokumentiert.
Gemäß § 72a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII in Verbindung mit § 30a Abs. 1 und 5 BZRG ist eine regelmäßige Wiederholung der Einsichtnahme vorgesehen. Im Reit- und Fahrverein Reken erfolgt diese in der Regel im Abstand von fünf Jahren.
Sensibilität und Datenschutz
Der Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen erfordert ein hohes Maß an Sensibilität sowie die strikte Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Die Einsichtnahme erfolgt vertraulich und dient ausschließlich dem Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen.
Fortbildungen
Die kontinuierliche Sensibilisierung und Qualifizierung aller Personen, die im Reit- und Fahrverein Reken mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen, Grenzverletzungen sowie in präventiven Situationen zu schaffen.
Fortbildungen von Beschäftigten und ehrenamtlichen Mitgliedern
Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen – insbesondere Reitlehrkräfte, Trainierende, Verantwortliche für die Jugendarbeit sowie weitere regelmäßig betreuende Personen – nehmen regelmäßig an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen teil. Dies gilt auch für benannte Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche.
Die Schulungen erfolgen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen, beispielsweise der Fachberatung des Kreises Borken, die auch kostenfreie Angebote bereitstellt.
Neue Mitglieder im Betreuungsteam werden zeitnah über das Schutzkonzept informiert und erhalten Zugang zu Schulungsunterlagen oder entsprechenden Informationsveranstaltungen.
Die Inhalte der Fortbildungen umfassen unter anderem:
- Erkennen und Einordnen grenzverletzenden Verhaltens
- Handlungsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen
- Reflexion des eigenen pädagogischen Handelns
- Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen
- Melde- und Interventionswege im Verein
Fortbildungen von Kindern und Jugendlichen
Die Aufklärung und aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Schutzkonzepts. Ziel ist es, ihnen Wissen und Kompetenzen zu vermitteln, um eigene Grenzen wahrzunehmen und im Falle von Übergriffen Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
Der Verein bietet hierzu altersgerechte Informationsangebote und Veranstaltungen an. Diese informieren über Rechte, persönliche Grenzen, Hilfsmöglichkeiten sowie Ansprechpersonen. Auch diese Maßnahmen erfolgen in Zusammenarbeit mit externen Fachstellen.
Ziel ist es, das Vertrauen in die Vereinsstrukturen zu stärken und Kinder sowie Jugendliche zu ermutigen, sich bei Unsicherheiten oder Problemen an vertrauliche Personen zu wenden.
Begleitende Maßnahmen zur Sichtbarkeit des Schutzkonzepts
Um das Schutzkonzept nachhaltig zu verankern und sichtbar zu machen, wird es auf der Website des Vereins veröffentlicht. Zusätzlich wird eine gedruckte Version in den Vereinsräumen, insbesondere im Büro der Reitlehrkräfte, ausgehängt.
Haupt- und ehrenamtlich Tätige bekennen sich durch ihre Unterschrift zur Einhaltung des Schutzkonzepts.
Zur niederschwelligen Information werden Aushänge mit wichtigen Kontaktdaten und Hilfsangeboten in den Sanitärbereichen angebracht. Diese bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich ungestört über Unterstützungsangebote zu informieren.
Die Aushänge enthalten:
- Ansprechpartner im Verein
- Hilfetelefone
- externe Beratungsstellen
Darüber hinaus wird regelmäßig im Rahmen von Mitgliederversammlungen, Kursbeginn oder Freizeitangeboten auf das Schutzkonzept hingewiesen.
Auch für externe Besucherinnen und Besucher wird die Sichtbarkeit erhöht. Beispielsweise werden Hindernisse („Sprünge“) gestaltet und aufgestellt, die auf die Haltung des Vereins zur Prävention sexualisierter Gewalt aufmerksam machen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Informationen dauerhaft zugänglich zu machen, sodass Betroffene sowie deren Umfeld im Verdachtsfall Unterstützung finden können.
Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen wird aktiv in die Gestaltung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts einbezogen.
Im Rahmen einer altersgerechten Umfrage wurden Kinder und Jugendliche einzeln sowie in Gruppen zu möglichen Gefahrenpotenzialen sowie unangenehmen („gruseligen“) Orten und Situationen befragt. Dabei wurden zunächst vor allem fremde Personen auf dem Vereinsgelände als mögliche Unsicherheitsfaktoren benannt.
Die Kinder und Jugendlichen wurden ausdrücklich ermutigt, sich jederzeit zu melden, wenn ihnen etwas auffällt oder sie sich unwohl fühlen.
Darüber hinaus erhalten sie die Möglichkeit, an der Entwicklung von Verhaltensregeln mitzuwirken. Durch den bestehenden Jugendvorstand stehen ihnen feste Ansprechpartner zur Verfügung, und sie haben strukturell die Möglichkeit, Anliegen und Vorschläge einzubringen.
Weitere Vertrauenspersonen sind auf Aushängen (z. B. in den Sanitärbereichen) benannt, wodurch Beschwerdewege transparent gemacht werden. Zusätzlich bestehen anonyme Beschwerdemöglichkeiten über einen Briefkasten sowie perspektivisch über die Website des Vereins.
Beschwerdeverfahren
Um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und eine möglichst niedrigschwellige Beschwerde zu ermöglichen, stellt der Reit- und Fahrverein Reken sowohl persönliche als auch anonyme Beschwerdewege zur Verfügung.
Alle eingehenden Meldungen – unabhängig davon, ob sie anonym oder persönlich erfolgen – werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft. Dabei gilt stets die Unschuldsvermutung, gleichzeitig wird der Schutz möglicher Betroffener priorisiert.
Der Verein weist darauf hin, dass eine Bearbeitung in manchen Fällen erleichtert wird, wenn Hinweise nachvollziehbar sind.
Persönliche Beschwerde über Ansprechpartner
Als Ansprechpartner fungieren Reitlehrkräfte, der Jugendvorstand sowie geschulte Vertrauenspersonen. Diese sind über Aushänge, die Website und Informationsmaterialien bekannt gemacht.
Die Ansprechpartner sind für den Umgang mit Verdachtsfällen sensibilisiert. Sie:
- hören aufmerksam zu
- bestärken Betroffene
- vermeiden jede Form von Beschämung
- behandeln Informationen vertraulich
- handeln gemäß dem Notfallplan
Anonyme Beschwerde über die Website oder den Briefkasten
Da nicht alle Betroffenen den persönlichen Kontakt suchen können oder möchten, werden ergänzend anonyme Beschwerdewege angeboten.
Diese umfassen:
- einen Briefkasten im Verein, der regelmäßig vom Vorstand geleert wird
- ein geplantes anonymes Meldeverfahren über die Website
Eingehende Hinweise werden geprüft und bei Bedarf an zuständige Ansprechpersonen weitergeleitet.
Intervention nach Notfallplan
Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder schwerwiegende Grenzverletzungen greift ein klar definierter Notfallplan. Ziel ist es, Betroffene zu schützen, angemessen zu unterstützen und professionell zu handeln.
Es gelten folgende Grundsätze:
- Die verdächtigte Person wird nicht informiert, sofern dies den Schutz des Kindes oder die Beweissicherung gefährden könnte.
- Vertraulichkeit hat oberste Priorität.
- Fachstellen (z. B. Jugendamt, Beratungsstellen, Polizei) werden bei begründetem Verdacht einbezogen.
- Polizeiliche Schritte erfolgen grundsätzlich im Einvernehmen mit der betroffenen Person, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung – auch ohne Zustimmung der Eltern.
- Die Unschuldsvermutung gilt bis zur Klärung.
- Der Schutz potenziell Betroffener hat Vorrang vor den Interessen beschuldigter Personen.
Kooperation mit Fachleuten
Der Verein arbeitet mit externen Fachstellen zusammen, um Prävention, Intervention und Aufarbeitung fachlich fundiert umzusetzen. Dazu zählen insbesondere:
- Jugendamt und Kinderschutzfachkräfte
- Polizei (Fachbereich Kinderschutz)
- Fachberatungsstellen (z. B. Wildwasser, Zartbitter)
- schulpsychologische und familienberatende Dienste
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex schafft verbindliche Regeln für alle Beteiligten und dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie einem respektvollen Miteinander.
Leitprinzip ist die Wahrung der körperlichen und persönlichen Grenzen. Jegliche Form von Gewalt ist untersagt.
Grundregeln (Auszug)
Respektvoller Umgang
- wertschätzende Sprache
- keine diskriminierenden oder sexistischen Äußerungen
- keine Witze auf Kosten anderer
Körperliche Grenzen
- Körperkontakt nur mit Zustimmung
- Hilfestellungen werden angekündigt
- Intimbereich bleibt unberührt
- kein Zwang zu Übungen
Privatsphäre
- Schutz in Umkleide- und Sanitärbereichen
- Unterstützung beim Toilettengang nur nach Absprache
Datenschutz
- sensible Daten werden geschützt
- Foto-/Videoveröffentlichung nur mit Einwilligung
Betreuung
- möglichst keine Einzelkontakte ohne Transparenz
- Vorbildfunktion aller Mitarbeitenden
- Begleitung von Fahrten durch mehrere Personen
Umgang mit Vorfällen
- konsequente, vertrauliche Meldung
- Handeln nach Notfallplan
Aufmerksamkeit
- unbekannte Personen werden angesprochen