Kündigung
Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Kündigung deiner
Mitgliedschaft im Reit- und Fahrverein Reken e. V.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann gemäß unserer Satzung zum Ende eines
Kalenderjahres beendet werden.
Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum
15. November beim Verein eingegangen sein.
Erfolgt die Kündigung fristgerecht, endet die Mitgliedschaft zum
31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Wie kann ich kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bitte gib dabei mindestens
folgende Angaben an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- nach Möglichkeit die Mitgliedsnummer
- gewünschter Beendigungszeitpunkt
Die Kündigung kann per E-Mail oder auf dem Postweg an den Verein
übermittelt werden.
Kündigung der Reitstunden
Bitte beachten:
Die Kündigung der Reitstunden ist unabhängig von der Kündigung
der Vereinsmitgliedschaft.
Die Kündigung der Reitstunden muss spätestens
vier Wochen vor dem ersten Tag des nächsten Monats
bei Diane Inholte eingegangen sein.
Ansprechpartnerin:
Diane Inholte
E-Mail:
d.inholte@rfv-reken.de
Anlagennutzung
Wenn du zusätzlich zur Mitgliedschaft eine Anlagennutzung hast,
gib in deiner Kündigung bitte an, ob diese ebenfalls beendet werden soll.
Helferstunden
Bitte beachte, dass bestehende Verpflichtungen aus der Anlagennutzung
und bereits entstandene Helferstundenpflichten durch eine Kündigung
nicht automatisch rückwirkend entfallen.
Informationen zu den Helferstunden findest du auf unserer
Informationsseite.
Informationen zu den Helferstunden
Satzung
Die vollständigen Regelungen zur Beendigung der Mitgliedschaft findest
du in § 4 unserer Vereinssatzung.