Helferstunden
Anlagennutzer des Reit- und Fahrverein Reken e. V. sind verpflichtet,
jährlich Helferstunden zu leisten.
Wie viele Helferstunden sind zu leisten?
| Alter | Helferstunden pro Jahr |
|---|---|
| 0–6 Jahre | keine Helferstunden |
| 7–11 Jahre | 6 Stunden |
| 12–65 Jahre | 18 Stunden |
| ab 66 Jahre | keine Helferstunden |
Wie wird das Alter berechnet?
Für die Einstufung wird ausschließlich das Geburtsjahr
berücksichtigt. Der genaue Geburtstag, also Monat und Tag, spielt dabei
keine Rolle.
Maßgeblich ist somit das Alter, das eine Person
im jeweiligen Kalenderjahr erreicht.
In welchem Zeitraum können Helferstunden geleistet werden?
Helferstunden können jeweils vom
2. Januar bis zum 20. Dezember
eines Kalenderjahres geleistet werden.
Familienmitglieder, die selbst nicht Mitglied im Verein sind, können
unterstützend einen Teil der Helferstunden übernehmen.
Wer muss Helferstunden leisten?
Die Helferstundenpflicht gilt grundsätzlich für alle Anlagennutzer, die
das Gelände und die Einrichtungen des Reit- und Fahrverein Reken e. V.
nutzen.
- Reitschüler
- Voltigierer
- Fahrer
- Reiter
- sonstige Anlagennutzer
Ausgenommen sind die Reiterinnen und Reiter der
Therapiestunden.
Wo können Helferstunden geleistet werden?
Im Laufe des Jahres gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Helferstunden zu
leisten, zum Beispiel:
- bei Turnieren
- bei Veranstaltungen und Feierlichkeiten
- bei Arbeitseinsätzen auf der Außenanlage
- bei Arbeiten in und an den Reithallen
- bei weiteren Vereinsaktionen
Die jeweiligen Helfereinsätze und Aufgaben werden über die
Helferstundenverwaltung bekannt gegeben.
Helfereinsätze und geleistete Stunden verwalten
Im Mitgliedsbereich steht der Menüpunkt
„Helferstunden“ zur Verfügung.
Dort könnt ihr:
- euch für offene Helferaufgaben eintragen,
- eure bereits geleisteten Helferstunden einsehen bzw. erfassen und
- den aktuellen Stand eurer Helferstunden kontrollieren.
Jeder Anlagennutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine
geleisteten Helferstunden
zeitnah und vollständig erfasst werden.
Nicht geleistete Helferstunden
Nicht geleistete Helferstunden werden im
Januar des Folgejahres berechnet und abgebucht.
20,00 € je nicht geleisteter Helferstunde
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den Helferstunden findet ihr auf unserer
Informationsseite.